Partei Für Zürich
Mit Anstand bürgerlich politisieren

Kolumne zu aktuellen Themen


Gleichstellungspreis auf Abwegen

Der von der Stadt Zürich im Jahr 1997 gegründete Förderpreis für Gleichstellung ist wie folgt umschrieben: Der Stadtrat von Zürich verleiht einmal pro Jahr den Förderpreis der Stadt Zürich für die Gleichstellung von Frau und Mann. Der Preis ist mit 20'000 Franken dotiert und wird auf Empfehlung einer Jury vergeben. Mit dem Förderpreis werden Organisationen oder Projekte ausgezeichnet, die ohne Gewinnorientierung und mit persönlichem Engagement einen wichtigen Beitrag zur Gleichstellung der Geschlechter in der Stadt Zürich leisten.

Wenn man diese Definition liest, geht man von einer einmaligen Finanzierung des entsprechenden Vereins aus. Dies ist aber nicht der Fall, wie eine Antwort des Stadtrats deutlich aufgezeigt hat.
Der Verein Serpent hat ausser dem Preisgeld (2007) weitere 29'000 Franken an Beiträgen der Stadt Zürich erhalten. Bei den meisten anderen Preisträgern sieht es nicht anders aus. Seit dem Jahr 1997 flossen weiter folgende Gelder an die folgenden Preisträger:

  • Treffpunkt Schwarzer Frauen (1997): 334'000 Franken
  • Verein Wen-Do Zürich (1998): 250'721 Franken
  • Fraueninformationszentrum FIZ (1999): 296'000 Franken
  • Cfd-Frauenstelle (2001): 12'000 Franken
  • Beratungs- und Informations-Website (2003) 165'000 Franken

Die ganze Situation ist irgendwie speziell. Da bekommen Vereine einen Preis für Gleichstellung verliehen, für eine Leistung notabene, welche sie teilweise seit Jahren von der gleichen Stadt Zürich finanziert bekommen, also genau im Auftrag für die Stadt Zürich betreiben und dies sogar mit Leistungsvereinbarungen.
Was soll dieser Preis? Eine einfache weitere Subventionierung eines gleichgesinnten Vereins?

Unter diesen Gesichtspunkten gibt es nur eine Antwort auf diese Fragen: Dieser Preis darf nicht weiter verliehen werden.

Susi Gut, März 2008

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Verkehr(t) geplant an der Schmiede-Wiedikon

Wenn es nach den Wünschen des Vorstehers des Tiefbaudepartements geht, sieht die Schmiede Wiedikon schon bald wie folgt aus:

  • Die Haltestelle der Buslinie 67 wird an die Kehlhofstrasse, Nähe Schlossgasse verlegt.
  • Die Birmensdorferstrasse soll stadtauswärts auf ca. 20 Meter gesperrt werden.
  • Vor dem Restaurant Falken soll ein Mini-Park entstehen,
  • dafür werden die Parkplätze des Restaurants Falken aufgelöst
  • und die Zu- und Wegfahrt der Polizei zu den Parkplätzen hinter dem Amtshaus wird massiv erschwert.


Vorhersehbare Konsequenzen
Mit der Verlegung der Bushaltestelle der Linie 67 an die Kehlhofstras-se wir die Umsteigesituation an der Schmiede massiv verschlechtert. Die Pseudosperrung der Birmensdorferstrasse führt zu massivem Mehrverkehr an der Zurlindenstrasse und an der Zweierstrasse. Die Bewohner des dortigen Altersheims werden dafür sehr dankbar sein. Die Zufahrt zu den Polizeiparkplätzen hinter dem Amtshaus muss jedoch weiterhin gewährleistet werden, somit wird eigentlich nur ein ganz kleiner Teil der Birmensdorferstrasse bei der Schmiede autofrei. Die Wegfahrt dieser Polizeifahrzeuge ist auch nicht durchdacht, so müssen die Fahrzeuge vor dem Falken links in die Zurlindenstrasse abbiegen. Warum die Parkplätze des Restaurants Falken aufgehoben werden und warum man dafür eine Miniatur-Parkanlage plant, versteht wohl niemand im Quartier.

Man sieht, das von Tiefbaudepartement vorgelegte Projekt ist un-brauchbar. Die primären Probleme an der Schmiede-Wiedikon sind nach wie vor nicht gelöst und die Bevölkerung wurde wieder einmal nicht gefragt. Dieses an sich typische Verhalten des Tiefbaudepartements stösst je länger je mehr auf massive Kritik aus der Bevölkerung.

 Markus Schwyn, März 2008

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Initiative zum Schutz vor Passivrauchen

Die Lungenliga hatte Anfang 2006 ihre Initiative zum Schutz vor Passivrauchen lanciert. Ende Juni reichte sie diese mit 26 000 Unterschriften ein – nötig gewesen wären „nur“ 6000 Unterschriften.
Die Initiative der Lungenliga verlangt ein generelles Rauchverbot in allen Gastgewerbebetrieben. Es wäre dabei möglich, so genannte Fumoirs an zu bieten, dort wäre allerdings Selbstbedienung.

Schwammiger Gegenvorschlag des Kantonsrates
Die Mehrheit in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vom Zürcher Kantonsrat wollte am liebsten gar kein Rauchverbot, so was nennt sich Kommission für Gesundheit. Nach der erfolgreich eingereichten Initiative der Lungenliga hat nun diese Gesundheitskommission einen sehr schwammigen Gegenvorschlag ausgearbeitet.

Dieser Gegenvorschlag hat tausend Ausnahmen. So will er das Rauchverbot auf Gaststätten mit mehr als 35 Plätzen beschränken. Kleinere Restaurants hätten kein Rauchverbot. Wieso sollen Gastrobetriebe bis maximal 35 Plätze vom Rauchver-bot ausgenommen werden und für solche mit 36 Plätzen soll es gelten?

Wieso sollen die Angestellten in kleinen Gastrobetrieben keine rauchfreie Arbeitsumgebung ha-ben?
Als Begründung wird angeführt, dass in Restaurants ohne Rauchverbot nur Personal servieren muss, welches sich vertraglich mit dieser Einschränkung der Lebensqualität einverstanden erklärt. Gerade dies finde ich sehr hinterhältig. Jeder Mann und jede Frau, die Angst hat, den Job zu verlieren, unterschreibt einen solchen „ungesunden“ Vertrag.

Gesundheitliche Konsequenzen
Ich habe mit Leuten, die servieren, gesprochen. Die meisten sehnen sich nach einem Rauchverbot! Gesundheitliche grössere oder kleinere Probleme haben fast alle im Gastgewerbe. Angefangen von unreiner schlechter Haut bis zum chronischen Husten.

Dass vor allem auch viele Grüne- und SP-Kantonsräte für den schwammigen Gegenvorschlag stimmten, ist typisch. Wo bleiben da das soziale Gewissen und die viel versprochene Verantwortung gegenüber dem Personal?

Die „Angstmacherei“, dass Restaurants und Beizen bei einem Rauchverbot halb leer seien und dass der Wirt Angestellte entlassen müsse, ist eine faule Ausrede und vor allem nicht wahr. Bis heute ist keine einzige, wissenschaftliche seriöse und vor allem von der Tabakindustrie unabhängige Studie zum Schluss gekommen, dass sich Rauchverbot in Restaurants negativ auf den Umsatz und Gewinn auswirke. Dies hat eine Australische Forscherin bei einer breit abgestützten Untersuchung ermittelt. Zahlen aus Kalifornien stützen den Befund. Dort ist das Rauchen in Restaurants seit 1995 und in Bars seit 1998 verboten. Die kalifornischen Gastrobetriebe haben ihren Gesamtumsatz nicht nur halten können, sondern haben ihren Umsatz gesteigert. Zahlen aus Kalifornien stützen den Befund.

Gastrosuisse beschreibt die Raucher als Genussmenschen, welche sich diesen Genuss und die Lebensfreude, welche sie beim Rauchen spüren, nicht verbieten lassen wollen. Ein Genussmensch ist also eine Person, welche freiwillig zirka 4000 giftige Substanzen, 40 davon sind krebserregend, einatmen will oder besser gesagt muss! Muss, weil die meisten Raucher nicht aus Genuss rauchen, sondern weil sie süchtig sind. Vor lauter Sucht vergessen sie aber, dass die Konzentration dieser Stoffe, welche Nichtraucher einatmen, bis zu 30 Mal höher ist, als der gefilterte Rauch, welcher der Raucher einatmet.
Wenn Gastrosuisse das Wort Toleranz in den Mund nimmt, missbraucht sie das Wort. Menschen mit Nikotin zu vergiften hat nichts mit Toleranz zu tun.

Die Initiative der Lungenliga ist ein grosser Gewinn für alle! Darum unterstützt die Partei Für Zürich die Initiative und ist gegen den Gegenvorschlag. Dieser ist schwammig, sehr schwer zu kontrollieren und dem Service Personal wird nicht geholfen gesünder arbeiten zu können.

Susi Gut, Februar 2008

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Was macht eigentlich die Sozialbehörde?

Die Sozialbehörde der Stadt Zürich hat die primäre Aufgabe, die Sozialhilfe zu prüfen. Sie wacht demzufolge über die immensen Ausgaben im Soziadepartement. Die Fälle sollen von diesem Gremium regelmässig geprüft werden.


Antworten des Stadtrates auf entsprechenden Fragen von uns sind aber sehr speziell ausgefallen:

Vom 6. Juni 2006 bis 30.Juni 2007 waren den 13 Mitgliedern der Sozialbehörde insgesamt 14'349 Fälle zugeteilt. Im Durchschnitt waren dies 1104 Fälle pro Mitglied. Ein Mitglied dieser Sozialbehörde wurde in der gleichen Periode mit durchschnittlich 11'925 Franken entschädigt. So weit so gut. Und wie hoch war der durchschnittliche Kontrollaufwand pro Sozialbehördemitglied? 50,3 Stunden. Nicht pro Fall, nein, sondern für alle 1104 Fälle zusammen!
Pro Fall benötigt ein Mitglied der Sozialbehörde knappe 2.7 Minuten, um die Akte zu lesen, um den Fall zu analysieren, um allfällige Fragen zu stellen, um den Sozialhilfebezüger zu kontaktieren und um die notwendigen Abklärungen zu tref-fen.

Wer ist in der Sozialbehörde, haben sie sich ob all den Fakten sicher gefragt. Es sind genau dieselben Parteien, welche auch im Gemeinderat vertreten sind. Im Klartext: Alle grossen Parteien sind in dieser Überwachungs-Behörde vertreten, auch jene Parteien, welche die Verteilung der Sozialhilfe per se in Frage stellen. Wer selber 2.7 Minuten für die Kontrolle eines einzelnen Falls aufwendet, der sollte nicht als Partei den Einzelfall in Frage stellen. Der muss seine Mitglieder aus dieser Behörde zurück ziehen, da diese offensichtlich ihre Kontrollaufgabe nicht wahr nehmen.

Markus Schwyn, Februar 2008

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Partei Für Zürich, Postfach, 8036 Zürich
24.05.2010 12:12 [mschwyn]